Grundsätzlich werden die Trainer aufgefordert, die Angebote der Verbände wahrzunehmen (DVV, VVRP, VVRh, LSB usw.), um die nötige Zahl der UE´s zu erreichen.
Als Fortbildungen anerkannt:
– durch Volleyball-Verbände angebotene Maßnahmen.
– durch Sportbünde angebotene sportspezifische Maßnahmen (Sportmedizin, Sportpsychologie, Sportpädagogik etc.).
– Hospitationen, die mit dem Lehrausschuss abgestimmt sind.
Alle Verlängerungen von Lizenzen der Landesebene (C/B) werden nur vom Landeslehrwart vorgenommen!
Anmeldungen zu den Lehrgängen über den SAMS-Mitgliederbereich!