Männliche U 13

U12 männlich U13 männlich U14 männlich U15 männlich U16 männlich U18 männlich U20 männlich

Gegen Entscheidungen im Spielverkehr ist unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen Einspruch möglich.
Dieser muss in schriftlicher Ausfertigung erfolgen an: VVRh-Geschäftsstelle, Rheinallee 1, 55116 Mainz, geschaeftsstelle[at]vvrh.de.
Gleichzeitig ist die Einspruchsgebühr (Kopie Überweisung/Einzahlungsbeleg bitte beifügen) in Höhe von 30 € zu überweisen auf das Konto: Volleyball-Bezirksverband Rheinhessen, IBAN: DE 33 553 612 02000 112 3700 bei der Raiffeisenbank Alsheim-Gimbsheim (BIC: GENODE51AHM). Ebenso müssen alle dem Einspruchsführer zur Verfügung stehenden Unterlagen (Spielberichtsbogen, etc.) vorgelegt werden. Einsprüche heben die Gültigkeit der Strafen, d.h. die Zahlungsverpflichtung innerhalb von drei Wochen nicht auf.