ITC: Flüchtlinge und offene Verfahren

Frankfurt/M., 21.09.2015

Internationale Transfers (ITC) nach Deutschland

auf Grund der aktuell steigenden Anzahl von Flüchtlingen und entsprechenden Nachfragen aus den Landesverbänden hat der Vorstand des Deutschen Volleyball-Verbandes im Umlaufverfahren unten stehende Konkretisierungen für einzelne Problemfelder beschlossen und ab sofort in Kraft gesetzt. Diese Regelungen gelten bis auf weiteres für die Spielsaison 2015/16 – bzw. bis zum Zeitpunkt abweichender Handlungsanweisungen durch FIVB/CEV.

 

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Auf 2 Punkte möchten wir aber noch explizit hinweisen:

1. Definition Flüchtlinge: Es heißt ausdrücklich „anerkannten Flüchtlingen“ !
Nach Rücksprache mit der Staatskanzlei Mainz ist ein anerkannter Flüchtling derjenige, der ein Dokument bekommen hat, auf dem bestätigt ist, dass er bis zum Abschluss seines Asyl-Verfahrens einen Aufenthaltsstatus besitzt. Dabei handelt es sich um ein offizielles Dokument, was der Passstelle mit dem Passeintrag eingereicht werden muss.
2. Das wird gern überlesen…das Verfahren gilt nur für Flüchtlinge aus Syrien, Irak und Afghanistan.

Swen Retzlaff
VVRh-Geschäftsstelle

DVV-Information: ITC

Seitens der CEV erging die Mitteilung, dass Spieler/ Spielerinnen mit einem gültigen Transfer in der Dritten Liga und niedriger bereits ab dem 15. September eingesetzt werden dürfen.

Ein Einsatz des Spielers/ der Spielerin vor diesem Termin ist nicht zulässig (eingeschlossen das Wochenende vom 13./14.09.2014!).  

Die Saison 2014/2015 wurde seitens der FIVB nun auch unter http://www.fivb.org/vis2009/ freigeschalten. ITC für die bevorstehende Saison können jetzt initiiert werden.

Es wird noch einmal eindringlich darauf hingewiesen, dass ein Internationaler Transfer bei einem Spieler/ einer Spielerin deren Heimatverband nicht Deutschland ist, auch in den unteren Ligen zwingend notwendig ist. 

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