ITC: Flüchtlinge und offene Verfahren
Frankfurt/M., 21.09.2015
Internationale Transfers (ITC) nach Deutschland
auf Grund der aktuell steigenden Anzahl von Flüchtlingen und entsprechenden Nachfragen aus den Landesverbänden hat der Vorstand des Deutschen Volleyball-Verbandes im Umlaufverfahren unten stehende Konkretisierungen für einzelne Problemfelder beschlossen und ab sofort in Kraft gesetzt. Diese Regelungen gelten bis auf weiteres für die Spielsaison 2015/16 – bzw. bis zum Zeitpunkt abweichender Handlungsanweisungen durch FIVB/CEV.
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Auf 2 Punkte möchten wir aber noch explizit hinweisen:
1. Definition Flüchtlinge: Es heißt ausdrücklich „anerkannten Flüchtlingen“ !
Nach Rücksprache mit der Staatskanzlei Mainz ist ein anerkannter Flüchtling derjenige, der ein Dokument bekommen hat, auf dem bestätigt ist, dass er bis zum Abschluss seines Asyl-Verfahrens einen Aufenthaltsstatus besitzt. Dabei handelt es sich um ein offizielles Dokument, was der Passstelle mit dem Passeintrag eingereicht werden muss.
2. Das wird gern überlesen…das Verfahren gilt nur für Flüchtlinge aus Syrien, Irak und Afghanistan.
Swen Retzlaff
VVRh-Geschäftsstelle