Verband: ITC – Spielberechtigung für Flüchtlinge

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Auf 2 Punkte möchten wir noch explizit hinweisen:

1. Definition Flüchtlinge: Es heißt ausdrücklich „… anerkannten Flüchtlingen“!
Nach Rücksprache mit der Staatskanzlei Mainz ist ein anerkannter Flüchtling derjenige, der ein Dokument bekommen hat, auf dem bestätigt ist, dass er bis zum Abschluss seines Asyl-Verfahrens einen Aufenthaltsstatus besitzt. Dabei handelt es sich um ein offizielles Dokument, welches der Passstelle mit dem Passeintrag eingereicht werden muss.
2. Das wird gern überlesen…das Verfahren gilt nur für Flüchtlinge aus  Syrien, Irak und  Afghanistan.

 

Beispielmuster der offiziellen Dokumente:

muster-aufenthaltstitel muster-aufenthaltsgestattung2 muster-aufenthaltsgestattung1